|
|
1 Gegenstand
|
(1) |
Diese
Geschäftsbedingungen betreffen die Auftragserledigung mit den
philatelistischen Stempeln der Deutschen Post AG PHILATELIE (im folgenden
DPPHIL genannt) mittels Handstempeln und Philatelie-Stempelmaschinen. Zu den
philatelistischen Stempeln zählen:
- Besondere Stempel
(BesSt)
- Werbestempel mit
Posteigenwerbung (WeSt EW)
- Sonderstempel
(SoSt)
- Flugbestätigungsstempel
(FBSt)
- Ersttagsstempel
(ETSt)
- Erstverwendungsstempel
(EVwSt)
Außerdem kommen die
modifizierten Tagesstempel der Stempelstellen, der Erlebnis: Briefmarken-Teams,
der Philatelie-Shops sowie der Niederlassung Philatelie in philatelistischer
Hinsicht zur Anwendung. |
(2) |
Die DPPHIL stempelt zu
Sammelzwecken ausschließlich die zum Datum gemäß Datumsfeld
des Stempels offiziell erhältlichen, gültigen und gegenüber der
Originalversion des Herausgebers (BMF) unveränderten Postwertzeichen /
Postwertzeicheneindrucke und Postwertzeichenprodukte. Erkannte Fehldrucke und
fehlerhafte Produktionsware sind von dieser Stempelung ausgeschlossen. Dieser
Ausschluss gilt auch für anderweitige Freimachungsvarianten und dies
selbst dann, wenn sie eine den Postwertzeichen ähnliche Gestaltung
aufweisen. |
(3) |
Die DPPHIL stempelt zu
Sammelzwecken folgende Belege:
3.1 |
echt laufende Sendungen:
Dies sind durch Postwertzeichen / Postwertzeicheneindrucke frankierte,
beanschriftete Briefsendungen (auch Zusatzleistung Einschreiben möglich),
sowie Standardbücher- und Standardwarensendungen nach den unter Abschnitt
2, Absatz 3 beschriebenen Voraussetzungen. |
3.2 |
Vorlagen:
Dies sind Unterlagen z.B. grundsätzlich aus Papier oder Kartonage, auf
denen Postwertzeichen aufgebracht wurden. |
3.3 |
lose Postwertzeichen:
Dies können einzelne Postwertzeichen, komplette Bögen, Bogenteile,
Sets (auch selbstklebend) usw. sein. |
|
|
|
|