DPAG AGB
1 Gegenstand
(1) Diese Geschäftsbedingungen betreffen die Auftragserledigung mit den philatelistischen Stempeln der Deutschen Post AG PHILATELIE (im folgenden DPPHIL genannt) mittels Handstempeln und Philatelie-Stempelmaschinen. Zu den philatelistischen Stempeln zählen:
  • Besondere Stempel (BesSt)
  • Werbestempel mit Posteigenwerbung (WeSt EW)
  • Sonderstempel (SoSt)
  • Flugbestätigungsstempel (FBSt)
  • Ersttagsstempel (ETSt)
  • Erstverwendungsstempel (EVwSt)
Außerdem kommen die modifizierten Tagesstempel der Stempelstellen, der Erlebnis: Briefmarken-Teams, der Philatelie-Shops sowie der Niederlassung Philatelie in philatelistischer Hinsicht zur Anwendung.
(2) Die DPPHIL stempelt zu Sammelzwecken ausschließlich die zum Datum gemäß Datumsfeld des Stempels offiziell erhältlichen, gültigen und gegenüber der Originalversion des Herausgebers (BMF) unveränderten Postwertzeichen / Postwertzeicheneindrucke und Postwertzeichenprodukte. Erkannte Fehldrucke und fehlerhafte Produktionsware sind von dieser Stempelung ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt auch für anderweitige Freimachungsvarianten und dies selbst dann, wenn sie eine den Postwertzeichen ähnliche Gestaltung aufweisen.
(3) Die DPPHIL stempelt zu Sammelzwecken folgende Belege:
3.1 echt laufende Sendungen:
Dies sind durch Postwertzeichen / Postwertzeicheneindrucke frankierte, beanschriftete Briefsendungen (auch Zusatzleistung Einschreiben möglich), sowie Standardbücher- und Standardwarensendungen nach den unter Abschnitt 2, Absatz 3 beschriebenen Voraussetzungen.
3.2 Vorlagen:
Dies sind Unterlagen z.B. grundsätzlich aus Papier oder Kartonage, auf denen Postwertzeichen aufgebracht wurden.
3.3 lose Postwertzeichen:
Dies können einzelne Postwertzeichen, komplette Bögen, Bogenteile, Sets (auch selbstklebend) usw. sein.
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